Prophylaxe

  • Egal, wie gut Sie Ihre Zähne putzen, eine Zahnbürste kann niemals alle Ecken und Winkel und Zwischenräume erreichen.

  • Sie sollten Ihre Zähne alle 6 Monate professionell reinigen lassen.

  • Leichte Schmerzen treten nur bei sehr empfindlichen Zähnen und Zahnhälsen auf, die in der Regel gut verträglich sind. Patienten, die sehr schmerzempfindlich sind, können sich jedoch für eine lokale Anästhesie entscheiden.

Was ist das und wozu?

Prophylaxe bedeutet vorbeugen

Allgemein: Krankheiten erst gar nicht entstehen lassen, beziehungsweise frühzeitig zu erkennen und einer Verschlimmerung entgegenzuwirken. Mund und Zähne sollen gesund bleiben, denn Zähne und Allgemeingesundheit beeinflussen sich gegenseitig.

Die häufigsten Krankheiten im Mund sind:

  • Karies (Zahnfäule)

  • Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparats).

Jeden Tag

Auch Sie machen Prophylaxe, jeden Tag. Unsere tägliche Routine am Waschbecken ist Prophylaxe (also: vorbeugende Maßnahmen).

Je besser Sie darin sind, reichen zwei Praxisbesuche/Jahr vermutlich aus.

Wenn Sie aber keine Prophylaxe (Zahnhygiene) betreiben, wird die Arbeit der anderen Seite umso mehr werden und ein Zahnersatz wird notwendig. Zahnersatz erfordert mindestens die gleiche Aufmerksamkeit, wie die natürlichen Zähne

Wir kontrollieren und beraten Sie auf Wunsch gerne dabei.

Das Ziel einer gemeinsamen, erfolgreichen Prophylaxebehandlung ist es die vorhandenen Zähne zu lange wie möglich gesund und vital zu erhalten. Alles was danach käme, ist wie der Name bereits sagt nur ein Ersatz. Ein Versuch die Natur bestmöglich nachzuahmen. Dies wird sicherlich zu einem großen Teil mit viel Hingabe und künstlerischem Geschick praktiziert, aber es bleibt eine Annäherung.

Gruppenprophylaxe

Es gibt auch die Möglichkeit einer Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen. Die Zahnärzte der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. (LAGZ) klären in bayerischen Kindergärten und Schulen über die richtige Zahnpflege auf. Die BLZK ist Mitglied der LAGZ. Gesetzliche Grundlage der Arbeitsgemeinschaft ist das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch § 21.

Individual- und Gruppenprophylaxe legen von klein auf bis ins hohe Alter den Grundstein für gesunde Zähne.